Pfarrgemeinderat

Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche.

Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.

Er soll insbesondere

* den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen;

* im Rahmen der diözesanen Pastoralplanung pastorale Richtlinien für die Gemeindearbeit aufstellen;

* entsprechend § 35 Abs. 2 und Abs. 3 der Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim vom 01.10.2000 in der jeweils geltenden Fassung zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen;

* die Arbeit der Organisationen und Gruppen anregen, fördern und aufeinander abstimmen;

* die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen;

*den Bischof vor der Neubesetzung der Pfarrstelle über die örtliche Situation unterrichten;

* die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.

Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates seit dem

6. November 2010

 

Frau Dr. Wienemann, Vorsitzende

Pfarrer Stanislaus Wischnewski,

Prof. Dr. Herbert Märkl, erster stellvertretender Vorsitzender

Herr Strottner, zweiter stellvertretender Vorsitzender

Herr Ruessmann,  Vertreter im Kirchenvorstand

Frau Scharfenberg, Vertreterin im Dekanatsrat

Frau Dohrmann

Frau Oblonczek

Frau Mundt, Schriftführerin

Frau Matussek

Herr Meitner

Frau Weckler

Frau Istel 

Herr Fröhlich, Vertreter des Kirchenvorstandes